Mit dem neuen nationalen Plan Industrie 4.0 beabsichtigt die Regierung, innovationsfreudige Unternehmen zu unterstützen und zu fördern. Das Haushaltsgesetz 2018 bestätigt und erweitert die Steuererleichterungen für Unternehmen, die in die technologische und digitale Umwandlung des Betriebs nach dem Modell Industrie 4.0 investieren.
Bei Osai A.S. können die durch den Plan bereitgestellten Förderungen in Anspruch genommen werden, die gegliedert sind in:
- – Megaabschreibung (iper-ammortamento)
- – Sonderabschreibung (super-ammortamento)
Damit wird die Anschaffung von neuen Investitionsgütern durch Kauf oder Leasing gefördert.
Wer kann die vorgesehenen Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen?
Die Vorteile sind für alle Personen bestimmt, die ein Einkommen aus Unternehmenstätigkeit haben und in steuerlicher Hinsicht in Italien ansässig sind einschließlich Betriebsstätten von im Ausland ansässigen Unternehmen, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, der Unternehmensgröße und der jeweiligen Wirtschaftsbranche.
Höhe der Vorteile:
- – Megaabschreibung (iper-ammortamento): Vorgesehen ist eine Überbewertung von 250 % von Investitionen in neue Sachanlagen und/oder Technologien, die die Innovation 4.0 ermöglichen. Die Güter müssen „mit dem Unternehmenssystem verbunden“ sein. Mit den Anteilen der Sonderabschreibung (super-ammortamento) förderfähig sind immaterielle Vermögensgegenstände, die die Verbindung unterstützen.
Je 100 TEUR Investitionen erzeugen einen Steuervorteil in Bezug auf im Amortisierungszeitraum gezahlte geringere Steuern von 36 TEUR. - Sonderabschreibung (super-ammortamento): Überbewertung von Investitionen in Sachanlagen von 130 %.
Je 100 TEUR Investitionen erzeugen einen Steuervorteil in Bezug auf im Amortisierungszeitraum gezahlte geringere Steuern von 7,2 TEUR.
Inanspruchnahme:
- – Das Anrecht auf den Steuervorteil besteht, wenn die Bestellung und die Bezahlung von mindestens 20 % der Kosten beide bis zum 31.12.2018 durchgeführt werden (Lieferung bis zum 30.6.2019).
- – Die Inanspruchnahme erfolgt automatisch bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung mittels Eigenerklärung.
- – Investitionen im Rahmen der Megaabschreibung von mehr als 500.000 Euro pro einzelnem Gut erfordern ein beeidigtes Sachverständigengutachten, mit dem festgestellt wird, dass die Güter technische Eigenschaften aufweisen, aufgrund derer sie in die Listen laut Anhang A des Haushaltsgesetzes 2017 aufgenommen werden können.
Warum Osai?
Die Osai-Produkte weisen in vollem Umfang die im Haushaltsgesetz angegebenen Eigenschaften auf und ermöglichen somit die Inanspruchnahme der Abschreibungen gemäß dem nationalen Plan Industrie 4.0.
In Anhang A, der sich auf Sachanlagen bezieht, sind zahlreiche Kategorien enthalten, u. a.:
- – lasergesteuerte Werkzeugmaschinen (z. B. NEOCUT PLUS)
- – Roboter, kooperative Roboter und Multirobotersysteme (z. B. Automationsanlagen)
- – Werkzeugmaschinen und Systeme zur Oberflächenbearbeitung oder Änderung der Oberflächeneigenschaften von Produkten (z. B. NEOMARK Easy)
- – automatische Lagersysteme, die an die Werksverwaltungssysteme angeschlossen sind (z. B. NEOTRAY)
- – Werkzeugmaschinen für Montage, Verbindung und Schweißen (z. B. NEOPLACE 304 Modula)
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